Dr. Andrea Beste

Zur Person

Diplomgeografin, Agrarwissenschaftlerin und Bodenexpertin. Sie hat die Feldmethode "Qualitative Bodenanalyse" entwickelt, die von jedem Landwirt verwendet, aber auch wissenschaftlich ausgewertet werden kann. 2001 gründete sie das Büro für Bodenschutz & Ökologische Agrarkultur, welches internationale Analyse- und Beratung bietet. Seit 2008 berät sie Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages und verschiedener Länderparlamente. Seit 2017 ist Beste Mitglied der Expertengruppe für technische Beratung im ökologischen Landbau (EGTOP) bei der Europäischen Kommission.

Zum Workshop

I 05.12.18  I 14.00- 17.00 Uhr I

Paragraph 17 und die "gute fachliche Praxis" - Schützt das Bodenschutzgesetz landwirtschaftliche Böden? 

Es gibt bisher nach wie vor kein europaweites politisches Konzept für den Bodenschutz, das den Konzepten vergleichbar wäre, die es für Luft und Wasser gibt. Eine ab 2002 erarbeitete Bodenschutzrichtlinie beinhaltete Rechtsvorschriften und detaillierte Empfehlungen für Maßnahmen. Die Verabschiedung scheiterte mehrmals und endgültig 2010 am „Nein“ Deutschlands. Man verwies dabei gerne auf das Bundesbodenschutzgesetz.

Ziel des 1998 in Kraft getretenen Bundes-Bodenschutzgesetzes ist es zwar, die Funktionen des Bodens zu erhalten, den Boden vor Schädigungen zu schützen bzw. nach Beeinträchtigungen wiederherzustellen. Dabei ist eine Bodennutzung so vorzunehmen, dass keine schädlichen Bodenveränderungen entstehen. Dennoch werden landwirtschaftliche Böden kontaminiert und verdichtet, und die Bodenfruchtbarkeit sinkt auf vielen Flächen. Regelt das Gesetz – insbesondere §17 - das Spektrum möglicher Bodenbeeinträchtigungen in der Landwirtschaft ausreichend? Welche Möglichkeiten sehen die Workshopteilnehmer, Bodenschutz als Auflage auch und gerade in der landwirtschaftlichen Praxis konsequent durchzusetzen?